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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 16. Oktober 2026

Diese Bedingungen regeln die Nutzung von setnest, einem Online-Dienst zur Planung von Film- und Werbeproduktionen. Sie sind bewusst so kurz und verständlich wie möglich gehalten.

Inhalt

  1. 1. Geltungsbereich und Vertragspartner
  2. 2. Vertragsgegenstand
  3. 3. Konto und Vertragsschluss
  4. 4. Rechte an deinen Inhalten
  5. 5. Datenschutz: Rollen und Verantwortung
  6. 6. Leistungsumfang und Verfügbarkeit
  7. 7. Datensicherung, Export und Anbieterwechsel
  8. 8. Deine Pflichten
  9. 9. Lizenz, Preise und Zahlung
  10. 10. Laufzeit, Kündigung und Kontosperre
  11. 11. Gewährleistung, Aktualisierungen und Änderungen
  12. 12. Haftung
  13. 13. Änderungen dieser Bedingungen
  14. 14. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Vertragspartner ist Fabian Georg Schirgi, Einzelunternehmen, Heislegasse 18, 6532 Ladis, Österreich, E-Mail office@fabianschirgi.com, Telefon +43 660 3436775, UID ATU80259024 (nachfolgend „Anbieter"). Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von setnest zwischen dem Anbieter und Nutzerinnen und Nutzern (nachfolgend „Kunde").

Verbraucher und Unternehmer werden nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen unterschieden. Nach § 1 KSchG ist Verbraucher, für wen das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Geschäfte, die eine natürliche Person vor Aufnahme ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt, zählen nach § 1 Abs. 3 KSchG noch nicht zum Unternehmensbetrieb. Die Wahl einer Kontobezeichnung oder die Angabe einer Firma allein beseitigt gesetzliche Verbraucherrechte nicht. Die ausdrücklich nur für Unternehmer vorgesehenen Regelungen gelten ausschließlich bei einem unternehmerischen Vertragsabschluss.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt setnest als Online-Dienst („Software as a Service") über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere: visuelles Board, Drehbuch- und A/V-Editor, Breakdown, Shotliste, Storyboard, Drehplan mit Tagesdisposition, Kontakt- und Drehortverwaltung, Budget und Kundenfreigabe sowie optionale Erweiterungen.

setnest stellt Softwarefunktionen zur Erfassung, Verknüpfung, Berechnung, Darstellung und Weitergabe von Produktionsplanungsdaten bereit. Geschuldet sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Funktionen und deren vertragsgemäßer Betrieb. Nicht Vertragsgegenstand sind die Durchführung einer Filmproduktion, ein bestimmter wirtschaftlicher Produktionserfolg, die Erteilung behördlicher Genehmigungen, eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung oder die Übernahme der Sicherheits- und Notfallorganisation am Drehort. Abweichende ausdrücklich getroffene Leistungsvereinbarungen bleiben maßgeblich.

Ein Anspruch auf die Umsetzung einzelner Funktionswünsche besteht nicht. Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln; Änderungen während einer bezahlten Laufzeit und eine Einstellung des Dienstes richten sich nach Punkt 11.

Planungshilfen. Wetter, Sonnenstand und Geländeverschattung beruhen auf Modellen und Daten mit begrenzter Auflösung. Eine tatsächliche örtliche Wetterlage, einzelne Hindernisse oder aktuelle Zufahrts- und Krankenhausbedingungen werden damit nicht verbindlich festgestellt. Die angezeigten Ergebnisse unterstützen die Planung. Die Produktion prüft sicherheitsrelevante Entscheidungen anhand der tatsächlichen Situation und geeigneter aktueller Informationsquellen. Für die vertragsgemäße Verarbeitung der Daten und die eigenen Berechnungs- und Softwarefunktionen bleibt der Anbieter verantwortlich.

Freigabe-Links. Freigabe-Links dienen der Abstimmung mit Dritten, etwa Auftraggebern und Agenturen. Die erzeugten Protokolle dokumentieren die über einen bestimmten Zugang unter einem angegebenen Namen abgegebene Erklärung zu einem gespeicherten Inhaltsstand, deren Zeitpunkt und die verwendete Bestätigungsmethode. Es erfolgt keine unabhängige Prüfung der Identität oder Vertretungsbefugnis. Eine qualifizierte elektronische Signatur wird nicht bereitgestellt; gesetzliche oder vertragliche Formerfordernisse werden nicht automatisch erfüllt. Ob eine Erklärung eine verbindliche Freigabe oder Abnahme bewirkt, richtet sich nach dem anwendbaren Recht, den Vereinbarungen der Beteiligten und den Umständen der Erklärung. Empfängerkreis, Inhalt und Ablaufdatum bestimmt der Kunde im Rahmen der verfügbaren Funktionen. Laufzeiten können verlängert werden. Ein Wasserzeichen kennzeichnet den vorgesehenen Zugang bzw. Empfänger und ist kein Kopierschutz. Es beweist nicht, wer eine Kopie tatsächlich weitergegeben hat.

3. Konto und Vertragsschluss

Die Nutzung setzt ein Nutzerkonto voraus. Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab; der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kontos zustande.

Beim Vertragsschluss stimmt der Kunde diesen AGB zu. Die Datenschutzerklärung wird ihm zur Verfügung gestellt. Ihre Kenntnisnahme ist keine pauschale Einwilligung in zusätzliche Datenverarbeitungen. Soweit eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird sie für den jeweiligen Zweck gesondert eingeholt. Zeitpunkt und Fassung der Zustimmung werden zum Nachweis gespeichert.

Die Angaben im Konto müssen richtig und aktuell sein. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Besteht der Verdacht eines unbefugten Zugriffs, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

Ein Konto darf nur von einer natürlichen Person genutzt werden. Für die Mitarbeit weiterer Personen stehen Einladungen und Projektrollen zur Verfügung; eingeladen zu werden ist kostenlos.

4. Rechte an deinen Inhalten

Alle Inhalte, die du in setnest anlegst oder hochlädst, bleiben deine Inhalte. Der Anbieter erwirbt daran keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte.

Der Kunde behält seine Rechte an den Inhalten. Er räumt dem Anbieter nur die nicht ausschließlichen Rechte ein, die zur vereinbarten Speicherung, Sicherung, Bearbeitung nach Weisung, Anzeige, Übermittlung und Ausgabe dieser Inhalte erforderlich sind. Sie gelten für die Dauer der Diensterbringung und der vereinbarten Rückgabe und Löschung einschließlich des Ablaufs vorhandener Sicherungen. Eine Nutzung für Werbung, Verkauf an Dritte oder KI-Training ist damit nicht erlaubt.

Eine Nutzung deiner Inhalte als Referenz, für Marketing, für Schulungszwecke oder zum Training von Modellen künstlicher Intelligenz findet nicht statt. Sollte der Anbieter ein Projekt als Referenz zeigen wollen, wird dafür vorher gesondert um Einwilligung gebeten.

5. Datenschutz: Rollen und Verantwortung

Projektinhalte mit personenbezogenen Daten Dritter — etwa Crew- und Cast-Kontakte, Telefonnummern, Gagen, Verfügbarkeiten oder Fotos — verarbeitet der Anbieter weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

Der Kunde sorgt im Rahmen seiner datenschutzrechtlichen Rolle dafür, dass er Projektinhalte rechtmäßig verarbeiten und die vorgesehenen Weisungen erteilen darf. Beschäftigte oder andere berechtigte Mitwirkende handeln dabei gegebenenfalls für die Produktion oder ihren Auftraggeber. Ist der Kunde selbst Auftragsverarbeiter, setzt der Einsatz von setnest die dafür erforderliche Genehmigung und Weisung des übergeordneten Verantwortlichen voraus. Die eigenen gesetzlichen Pflichten des Anbieters bleiben bestehen. Einzelheiten regelt der AVV.

Im Rahmen seiner Rolle sorgt der Kunde insbesondere dafür,

  • dass für die Verarbeitung dieser Daten eine gültige Rechtsgrundlage besteht,
  • dass die betroffenen Personen entsprechend Art. 13 und 14 DSGVO informiert werden, und
  • dass öffentlich abrufbare Links (z. B. Tagesdisposition, Kundenfreigabe) nur an den vorgesehenen Empfängerkreis weitergegeben werden.

Kundenfreigaben. Die Rollenverteilung nach diesem Punkt gilt auch für Kundenfreigaben. Soweit der Kunde selbst über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, ist er Verantwortlicher; handelt er im Auftrag eines Dritten, gelten die vereinbarte Auftragskette und die dafür erforderlichen Befugnisse. Der Anbieter verarbeitet projektbezogene Freigabedaten nach der AVV im Auftrag. Eigene, gesondert beschriebene Betriebs- und Sicherheitszwecke bleiben davon unberührt. Der Kunde legt den zulässigen Empfängerkreis fest und stellt im Rahmen seiner Rolle sicher, dass die erforderlichen Datenschutzinformationen bereitgestellt werden und für übermittelte Inhalte eine Rechtsgrundlage sowie die notwendigen Nutzungs- und Bildrechte bestehen. Bei Minderjährigen sind die erforderliche Vertretung und die Rechte der abgebildeten Person zu berücksichtigen. Das Aktivieren einer Bildfreigabe im System ersetzt diese Voraussetzungen nicht.

Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1). Der nach Art. 28 DSGVO erforderliche Auftragsverarbeitungsvertrag ist Anlage 1 zu diesen Bedingungen und wird mit dem Vertragsschluss gemeinsam mit diesen Bedingungen geschlossen. Er ist dauerhaft unter setnest.app/avv abrufbar, seine Anlage zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anlage 2) unter setnest.app/tom. Mit der Zustimmung zu diesen Bedingungen erteilt der Kunde zugleich die allgemeine schriftliche Genehmigung zum Einsatz der dort genannten Unterauftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO; über beabsichtigte Änderungen wird er vorab informiert und kann im Verfahren nach Punkt 7 des AVV Einwendungen erheben.

6. Leistungsumfang und Verfügbarkeit

Der Anbieter stellt den Dienst im vereinbarten Funktionsumfang bereit. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeitsquote sowie feste Reaktions- und Wiederherstellungszeiten werden ohne gesonderte Vereinbarung nicht zugesagt. Das beseitigt nicht die Pflicht zur vertragsgemäßen Bereitstellung und zur Behebung von Störungen.

Planbare Wartungen werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt und so organisiert, dass Beeinträchtigungen möglichst gering bleiben. Dringende Sicherheitsmaßnahmen können eine sofortige Unterbrechung erfordern. Bei erheblichen Störungen informiert der Anbieter über die ihm bekannten Auswirkungen und die eingeleiteten Maßnahmen.

Für vom Kunden zu verantwortende Störungen seiner Geräte oder seines Internetzugangs trägt der Anbieter keine Verantwortung. Bei Störungen von Hosting, Speicher oder sonstigen zur Vertragserfüllung eingesetzten Dienstleistern richtet sich seine Verantwortlichkeit nach den gesetzlichen Zurechnungsregeln. Ein Ausfall eines Dritten begründet keinen pauschalen Haftungsausschluss. Ansprüche auf Gewährleistung, Preisminderung, Vertragsauflösung oder Rückzahlung werden durch diesen Punkt nicht eingeschränkt; für Schadenersatz gilt Punkt 12.

7. Datensicherung, Export und Anbieterwechsel

Der Anbieter führt die in der TOM-Anlage beschriebenen Sicherungen von Datenbank und hochgeladenen Dateien durch. Diese dienen auch der Wiederherstellung des Dienstes und der gespeicherten Kundendaten nach einem Betriebs- oder Datenverlustvorfall. Sie sind kein frei auswählbares Versionsarchiv für einzelne Nutzer. Ein gesonderter Dienst zur Wiederherstellung beliebiger früherer Bearbeitungsstände ist nicht vereinbart. Vertragliche und gesetzliche Pflichten zur Sicherung und Wiederherstellung bleiben bestehen.

Der Kunde soll die tatsächlich verfügbaren Exportmöglichkeiten in einem seiner Nutzung angemessenen Umfang verwenden und wichtige eigene Ausgangsdateien aufbewahren. Ein unvollständiger Teil- oder PDF-Export wird nicht als vollständige Projektsicherung vorausgesetzt. Eine unterlassene eigene Sicherung führt nicht automatisch zum Verlust von Ansprüchen; ein nachgewiesenes Mitverschulden wird nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt.

setnest bietet einen vollständigen Projektexport als ZIP-Datei und daneben Exporte je Bereich an: als PDF, CSV oder Excel (etwa Drehbuch, Drehplan und Tagesdisposition als PDF, Shotliste, Kontakte und Budget auch als CSV oder Excel), dazu die Kontodaten als Datei im Konto. Die Exporte stehen auch nach Ablauf einer Lizenz zur Verfügung.

Anbieterwechsel und Beendigung mit Löschung

Der Kunde kann den Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder die Übertragung auf eigene Infrastruktur per E-Mail an office@fabianschirgi.com verlangen. Eine zusätzliche vertragliche Ankündigungsfrist wird nicht verlangt. Der Anbieter unterstützt den Wechsel ohne unangemessene Verzögerung und grundsätzlich innerhalb von höchstens 30 Kalendertagen ab dem Wechselverlangen. Während des Übergangs führt er die vereinbarten Funktionen mit gebotener Sorgfalt fort, unterstützt den Kunden angemessen und schützt die Datenübertragung.

Ist dieser Übergangszeitraum technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies binnen 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen mit, begründet die technische Undurchführbarkeit und nennt einen alternativen Zeitraum von höchstens sieben Monaten. Das Recht des Kunden, den Übergangszeitraum einmal für einen für ihn angemessenen Zeitraum zu verlängern, bleibt bestehen. Eine längere Bearbeitungszeit wegen bloßer Personal- oder Budgetknappheit wird damit nicht vereinbart.

Exportierbar sind die dem Kunden zugeordneten Eingabe- und Ausgabedaten sowie die durch seine Nutzung erzeugten Metadaten: insbesondere Projekt- und Planungsdaten, Boards und Dokumentinhalte, Kontakte, Orte, Termine, Budgetdaten, hochgeladene Dateien und Freigaben sowie die für ihre Zuordnung erforderlichen Kennungen und Verknüpfungen. Berechtigungen anderer Personen und Daten anderer Kunden werden dabei geschützt. Ausgenommen sind der Programmquellcode und interne Geschäftsgeheimnisse des Anbieters; Kundendaten werden nicht allein wegen ihrer internen Speicherung ausgeschlossen. Die vollständige Kategorien-, Format- und Schnittstellenbeschreibung wird vor Vertragsschluss unter setnest.app/datenexport zugänglich gemacht und aktuell gehalten.

Der Anbieter stellt die exportierbaren Daten in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format bereit, Dateien grundsätzlich in ihrem vorhandenen Format. Die erforderlichen offenen Schnittstellen und die zu ihrer Nutzung nötigen Informationen werden unentgeltlich bereitgestellt. Ein vollständiger Projektexport steht jedem Projektmitglied jederzeit kostenlos im Projekt zur Verfügung (ZIP mit strukturierten JSON-Daten, Dokumenten und Boards in offenen Formaten, Originaldateien und Manifest mit SHA-256-Prüfsummen); der Umfang richtet sich nach der Rolle im Projekt. Ergänzende Rückgaben, etwa von Rental- und Addon-Daten, organisiert der Anbieter auf Anfrage. Er schuldet keine individuelle Entwicklung eines Zielsystems und keine Garantie, dass eine fremde Anwendung sämtliche setnest-Funktionen identisch abbildet.

Nach dem Ende des Übergangszeitraums stehen die Daten mindestens weitere 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Der betroffene Dienstleistungsvertrag endet nach erfolgreichem Abschluss des Wechsels; der Anbieter bestätigt dies. Erklärt der Kunde ausdrücklich die Beendigung des betroffenen Dienstes und verlangt die Löschung ohne Wechsel, endet dieser Vertrag mit Eingang der Erklärung; eine zusätzliche Ankündigungsfrist wird nicht vereinbart. Die Löschung eines einzelnen Inhalts ist für sich allein keine solche Beendigungserklärung. Nach erfolgreichem Wechsel und Ablauf der Abruffrist werden die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte des betroffenen Dienstes gelöscht, sofern keine gesonderte zulässige Vereinbarung oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Für vorhandene Sicherungen gilt der dokumentierte Ablauf nach dem AVV.

Für den Wechsel und die erforderliche Datenbereitstellung erhebt der Anbieter kein zusätzliches Entgelt. Eine pauschale Vertragsstrafe für einen vorzeitigen Wechsel wird nicht vereinbart. Die Abrechnung einer laufenden Lizenz und bestehende Rückzahlungsansprüche werden gesondert nach dem Vertrag und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beurteilt; der bereits gezahlte Restpreis wird nicht allein wegen des Wechsels als zusätzliche Gebühr einbehalten.

Mit dem Ablauf einer Lizenz wird nichts gelöscht; deine Inhalte bleiben lesbar und exportierbar, bis du sie oder dein Konto löschst. Gesetzliche Rechte aus der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), der DSGVO und dem FAGG bleiben unberührt.

8. Deine Pflichten

Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst nicht zu nutzen, um

  • rechtswidrige, beleidigende oder rechteverletzende Inhalte zu speichern,
  • Rechte Dritter zu verletzen, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte,
  • Schadsoftware zu verbreiten, die Sicherheit des Dienstes zu umgehen oder ihn übermäßig zu belasten (etwa durch automatisierte Massenzugriffe),
  • den Dienst Dritten außerhalb der vorgesehenen Projektrollen zugänglich zu machen.

Gegenüber Verbrauchern gelten für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen die gesetzlichen Schadenersatzregeln; eine zusätzliche vertragliche Freistellung wird nicht vereinbart.

Unternehmer ersetzen dem Anbieter berechtigte Ansprüche Dritter und erforderliche angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese durch eine vom Kunden schuldhaft verursachte rechtswidrige Einstellung oder Weitergabe von Inhalten entstehen. Eine eigene Mitverantwortung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen wird berücksichtigt. Ansprüche, die der Anbieter unabhängig davon selbst verursacht, werden nicht auf den Kunden übertragen.

Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über den Anspruch, ermöglicht dessen Mitwirkung an der Abwehr und trifft zumutbare Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Anerkenntnisse und Vergleiche zulasten des Kunden bedürfen dessen vorheriger Zustimmung; unaufschiebbare notwendige Abwehrmaßnahmen bleiben möglich. Diese Regelung ändert keine gesetzliche Beweislast. Behördliche Geldbußen und Ansprüche nach Art. 82 DSGVO werden von ihr nicht erfasst; für den datenschutzrechtlichen Rückgriff gilt Punkt 11 des Auftragsverarbeitungsvertrags.

9. Lizenz, Preise und Zahlung

Ein eigenes Projekt ist für die Dauer des kostenlosen Nutzungsvertrags nach Punkt 10 kostenlos nutzbar. Für weitere eigene Projekte wird eine kostenpflichtige Lizenz benötigt. Zu fremden Projekten eingeladen zu werden ist immer kostenlos.

Die Lizenz kostet 120 € für 365 Tage. Das ist ein Gesamtpreis inklusive 20 % österreichischer Umsatzsteuer (100 € netto zuzüglich 20 € USt); der Anbieter unterliegt der Regelbesteuerung, die Kleinunternehmerregelung wird nicht in Anspruch genommen. Es fallen keine weiteren Kosten an.

Die Lizenz wird einmal bezahlt und für 365 Tage fortlaufend bereitgestellt. Sie ist kein automatisch verlängertes Abonnement. Beginn und Ende werden vor der zahlungspflichtigen Bestellung angezeigt und in der Vertragsbestätigung festgehalten. Eine während einer bestehenden Lizenz gekaufte Anschlusslizenz beginnt nach dem bereits bezahlten Nutzungszeitraum. Eine erneute Zahlung setzt eine neue Bestellung voraus. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt; welche Zahlungsarten zur Verfügung stehen, wird im Kaufvorgang angezeigt. Das Entgelt ist mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. Alternativ kann eine Lizenz durch Einlösen eines vom Anbieter ausgegebenen Gutscheincodes freigeschaltet werden.

Die Lizenz verlängert sich nicht automatisch. Nach Ablauf der Lizenz bleiben alle Projekte weiterhin lesbar und exportierbar; das Bearbeiten von mehr als einem eigenen Projekt setzt dann wieder eine aktive Lizenz voraus. Inhalte gehen dadurch nicht verloren.

Rechnungen werden elektronisch als PDF per E-Mail übermittelt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

Vertragsschluss beim Lizenzkauf

Die Darstellung des Angebots ist eine Einladung zur Bestellung. Vor dem Kauf kannst du Eingaben und Rabattcodes überprüfen und korrigieren. Unmittelbar vor der Bestellung werden wesentliche Leistungsmerkmale, Laufzeit, Beginn, Gesamtpreis einschließlich anfallender Steuern und die fehlende automatische Verlängerung angezeigt. Mit dem eindeutig als „Zahlungspflichtig bestellen" bezeichneten abschließenden Bestellschritt gibst du ein verbindliches Angebot ab. Wir nehmen es durch eine ausdrückliche Vertragsbestätigung per E-Mail an. Eine bloße Eingangsbestätigung ist nur dann Annahme, wenn dies darin ausdrücklich erklärt wird.

Zahlungen werden über die im Bestellablauf angebotenen Zahlungsarten abgewickelt. Bei einer fehlgeschlagenen oder abgebrochenen Zahlung entsteht keine kostenpflichtige Lizenz. Eine technisch mögliche Reservierung des Betrags ist noch keine gesonderte Leistung. Wird eine Bestellung nicht angenommen, veranlassen wir unverzüglich die Freigabe beziehungsweise Rückzahlung eines bereits belasteten Betrags.

Es gilt der bei der Bestellung angezeigte Gesamtpreis. Künftige Preisänderungen berühren bereits abgeschlossene und bezahlte Laufzeiten nicht.

Vertragssprache ist Deutsch. Du erhältst die Bestellung einschließlich der geltenden AGB, Rücktrittsbelehrung und des Musterformulars auf einem dauerhaften Datenträger per E-Mail. Du kannst diese Unterlagen speichern. Die Vertrags- und Rechnungsdaten werden außerdem im gesetzlich erforderlichen Umfang aufbewahrt; eine dauerhafte Verfügbarkeit im Konto ersetzt deine eigene Ablage nicht.

Rücktritt von Verbrauchern

Für Verbraucher gilt die gesonderte Rücktrittsbelehrung samt Musterformular, die vor dem Kauf zugänglich gemacht und mit der Vertragsbestätigung übermittelt wird. Das gesetzliche Rücktrittsrecht besteht grundsätzlich vierzehn Tage ab Vertragsschluss.

Ein Beginn innerhalb der Rücktrittsfrist erfolgt nur auf dein ausdrückliches Verlangen. Der Beginn oder die Nutzung der fortlaufenden Dienstleistung lässt das Rücktrittsrecht nicht sofort entfallen. Für einen rechtzeitigen gesetzlichen Rücktritt verzichten wir bei dieser Lizenz auf anteiligen Wertersatz. Ohne ausdrückliches Verlangen beginnt die neue entgeltliche Leistung erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist. Eine ohnehin später beginnende Anschlusslizenz bleibt unverändert.

Die zusätzliche elektronische Funktion „Vertrag zurücktreten" (Konto → Lizenz → „Vertrag zurücktreten") ermöglicht die Rücktrittserklärung und eine unverzügliche Bestätigung per E-Mail. Andere gesetzlich zulässige Erklärungswege bleiben offen.

Rabattcodes und unentgeltliche Freischaltungen

Unentgeltlich ausgegebene Aktionscodes vermindern den Kaufpreis nach den bei ihrer Ausgabe angegebenen Bedingungen. Der konkrete Rabatt und der verbleibende Gesamtpreis werden vor der Bestellung angezeigt. Soweit bei Ausgabe angegeben, ist ein Code je Kunde einmal, innerhalb des genannten Zeitraums und im Rahmen des genannten Kontingents einlösbar. Mehrere Aktionscodes sind nicht kombinierbar. Eine Barauszahlung unentgeltlicher Aktionscodes findet nicht statt. Eine nachträgliche Verschlechterung eines bereits angenommenen Kaufs wird dadurch nicht ermöglicht.

Bei einem Rücktritt wird der tatsächlich gezahlte Betrag erstattet. Ein nur wegen dieses rückabgewickelten Kaufs verbrauchter Aktionscode wird innerhalb seiner ursprünglichen Gültigkeit wieder nutzbar gemacht, soweit nicht ein nachgewiesener Missbrauch vorliegt. Entgeltlich erworbene Wertgutscheine sind von dieser Regelung nicht erfasst. Für kostenlose Lizenzfreischaltungen werden Dauer und Umfang gesondert angegeben; zwingende Rechte bleiben bestehen.

10. Laufzeit, Kündigung und Kontosperre

Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann ihn jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, indem er sein Konto löscht oder eine formlose Mitteilung an office@fabianschirgi.com sendet (zum Wechsel siehe Punkt 7).

Die bezahlte Lizenz läuft für den vereinbarten Zeitraum von 365 Tagen und verlängert sich nicht automatisch. Eine bloße Nichtnutzung oder die freiwillige Aufgabe der Nutzung begründet für sich allein keinen Anspruch auf anteilige Rückzahlung. Eine zusätzliche ordentliche Beendigung der bezahlten Festlaufzeit mit freiwilliger anteiliger Erstattung ist nicht vereinbart. Gesetzlicher Rücktritt, Gewährleistungsrechte, berechtigte außerordentliche Beendigung, Ansprüche wegen einer Leistungseinstellung durch den Anbieter und die Regelungen zum Anbieterwechsel nach Punkt 7 bleiben davon unberührt. Eine Kontolöschung lässt bereits entstandene Ansprüche nicht entfallen.

Der Anbieter kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Während einer bezahlten Lizenz ist diese ordentliche Kündigung ausgeschlossen; für eine Einstellung des Dienstes gilt Punkt 11. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Zahlungen, Rückzahlungen und Schadenersatz richten sich in diesem Fall nach dem Gesetz; eine automatische Verwirkung des vorausbezahlten Preises wird nicht vereinbart.

Sperre eines Kontos. Der Anbieter darf ein Konto sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf eine erhebliche Verletzung dieser Bedingungen besteht, insbesondere bei rechtswidrigen Inhalten, Gefährdung der Sicherheit oder des Betriebs oder bei Zahlungsverzug. Dabei gilt:

  • Der Kunde wird über die Sperre und ihren Grund informiert — vorher, oder wenn das zur Gefahrenabwehr nicht möglich ist, unverzüglich danach.
  • Der Kunde erhält Gelegenheit zur Stellungnahme; wird der Grund ausgeräumt, wird die Sperre aufgehoben.
  • Der Kunde erhält mindestens 30 Tage Gelegenheit, seine Inhalte zu exportieren, bevor Daten endgültig gelöscht werden — ist der Zugang gesperrt, stellt der Anbieter die Exporte auf Anfrage per E-Mail bereit —, außer, wenn dem zwingende rechtliche Gründe entgegenstehen.

Meldungen und Kontaktstelle. Meldungen mutmaßlich rechtswidriger Inhalte und Einwendungen gegen eine Sperre oder andere Maßnahme richtest du an office@fabianschirgi.com, auf Deutsch oder Englisch. Bitte nenne den genauen Inhalt bzw. Link und den Grund. Der Anbieter bearbeitet Meldungen sorgfältig, unparteiisch und zeitnah und informiert über begründete Maßnahmen, soweit gesetzlich zulässig. Diese Adresse ist zugleich die zentrale Kontaktstelle für Behörden sowie Nutzerinnen und Nutzer nach Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act).

Löschung des Kontos. Eigene Projekte, in denen weitere Personen Mitglied sind, muss der Kunde vor der Löschung seines Kontos an ein anderes Mitglied des jeweiligen Projekts übertragen; dieses wird neuer Eigentümer, und das Projekt bleibt für das Team unverändert nutzbar. Solange solche Projekte bestehen, ist die Kontolöschung nicht möglich — fremde Arbeit wird nie stillschweigend mitgelöscht. Eigene Projekte ohne weitere Mitglieder werden mit dem Konto sofort endgültig gelöscht, ohne Papierkorb; darauf wird vor der Bestätigung hingewiesen. Beiträge in fremden Projekten bleiben dort ohne Namensbezug erhalten.

Papierkorb. Einzeln gelöschte Projekte, Dokumente, Boards, Kommentare, Szenen, Shots, Kontakte, Drehtage, Motive, Aufgaben, Budgetposten, Budgetkategorien und Fahrzeuge lassen sich 30 Tage lang wiederherstellen und werden danach endgültig entfernt. Zugehörige Inhalte bleiben während dieser Frist erhalten. Für einzeln gelöschte Dateien und Addon-Inhalte besteht kein Papierkorb; für die Löschung des Kontos gilt er nicht. Rechnungs- und Belegdaten bleiben aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten von der Löschung ausgenommen. Zweitschriften am Set unterschriebener Freigaben bewahrt der Anbieter nach der Weisung auf, die der Kunde in den Produktions-Stammdaten festlegt: mit dem Projekt löschen oder eine gewählte Zahl von Jahren ab Unterschrift, längstens solange der Workspace besteht (Punkt 9 des Auftragsverarbeitungsvertrags). Vor einer Kontolöschung kann der Kunde sie exportieren.

11. Gewährleistung, Aktualisierungen und Änderungen

Die Lizenz wird einmal bezahlt; die Leistung selbst wird über den gesamten Nutzungszeitraum von 365 Tagen fortlaufend als digitale Dienstleistung bereitgestellt. Die Einmalzahlung ändert an dieser Einordnung nichts: Der Anbieter hat die Vertragsmäßigkeit des Dienstes während des gesamten bezahlten Bereitstellungszeitraums zu gewährleisten, nicht nur im Zeitpunkt der Zahlung.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, gegenüber Verbrauchern insbesondere jene des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) für digitale Leistungen. Danach bestehen insbesondere Ansprüche auf Herstellung des vertragsgemäßen Zustands sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Preisminderung oder Vertragsauflösung. Das Ende der Lizenz beendet bereits entstandene Ansprüche nicht; gesetzliche Fristen bleiben unberührt.

Aktualisierungen. Der Anbieter stellt während der bezahlten Laufzeit die Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen bereit, die erforderlich sind, um die Vertragsmäßigkeit des Dienstes zu erhalten (§ 7 VGG). setnest läuft im Browser; Aktualisierungen werden auf dem Server eingespielt und wirken ohne Installation. Verlangt eine Aktualisierung ausnahmsweise eine Handlung des Kunden, etwa das Neuladen der Anwendung, informiert der Anbieter darüber und über die Folgen, wenn sie unterbleibt.

Technische Voraussetzungen. Für die Nutzung sind ein internetfähiges Gerät und ein aktueller, vom Hersteller mit Sicherheitsaktualisierungen versorgter Browser mit aktiviertem JavaScript erforderlich. Einzelne Funktionen benötigen lokale Speicherung im Browser, Dateizugriff oder eine gesondert erteilte Standortfreigabe. Offline stehen nur Inhalte zur Verfügung, die zuvor auf dem Gerät geladen wurden; Synchronisation und aktuelle Änderungen des Teams erfordern eine Internetverbindung.

Änderungen während der Laufzeit. Änderungen, die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, bleiben zulässig. Darüber hinaus ändert der Anbieter den Dienst während einer bezahlten Laufzeit nur aus einem sachlichen Grund — etwa wegen geänderter Rechtsvorschriften, erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen oder geänderter technischer Schnittstellen eines eingebundenen Dienstes —, ohne zusätzliche Kosten und mit verständlicher Information über die Änderung. Beeinträchtigt eine solche Änderung den Zugang oder die Nutzung mehr als nur geringfügig, informiert der Anbieter Verbraucher rechtzeitig vorher auf einem dauerhaften Datenträger über Merkmale und Zeitpunkt der Änderung und über ihr Recht, den Vertrag innerhalb von dreißig Tagen ab der Änderung oder der späteren Information kostenlos aufzulösen (§ 27 VGG). Das gilt nicht, wenn der Anbieter die unveränderte Leistung ohne zusätzliche Kosten weiter anbietet. Für neue Verträge kann der Anbieter neue Angebote und Preise vorsehen.

Einstellung des Dienstes. Der Anbieter plant keine Einstellung während bereits bezahlter Laufzeiten. Wird eine Einstellung erforderlich, informiert er die Kunden, sobald sie feststeht, und ermöglicht einen geordneten Export und Wechsel. Bei planbarer Einstellung beträgt der Vorlauf mindestens 30 Tage. Ist dieser Vorlauf aufgrund eines nicht vorhersehbaren und nicht abwendbaren Ereignisses objektiv unmöglich, erfolgt die Information unverzüglich; eine darüber hinausgehende Befreiung von Verantwortlichkeit wird dadurch nicht vereinbart. Für nicht mehr bereitgestellte Teile der bezahlten Laufzeit erfolgt eine zeitanteilige Erstattung. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.

Der Hinweis „BETA" beschreibt den Entwicklungsstand. Er schränkt die vereinbarten Leistungen und gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.

12. Haftung

12.1 Gegenstand dieser Regelung. Dieser Punkt regelt Schadenersatz. Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung, Preisminderung, Rücktritt, Vertragsauflösung und Rückzahlung werden dadurch nicht eingeschränkt. Die gesetzlichen Regeln über Beweislast und Mitverschulden bleiben unverändert.

12.2 Verbraucher. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen. Die nur für Unternehmer bestimmten Einschränkungen in Punkt 12.3 gelten für sie nicht.

12.3 Unternehmer. Gegenüber Unternehmern wird die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung solcher Pflichten ausgeschlossen, die für die vereinbarte Bereitstellung und sichere Nutzung des Dienstes nicht wesentlich sind. Vom Ausschluss ausdrücklich ausgenommen bleiben die Bereitstellung der vereinbarten Softwarefunktionen, die Verarbeitung und Speicherung der Kundendaten, der Schutz vor unberechtigtem Zugriff, die vereinbarte Sicherung und Wiederherstellung sowie geschuldete Datenrückgabe und Löschung. Ebenso ausgenommen sind andere Pflichten, deren Erfüllung die vereinbarte Nutzung erst ermöglicht und auf die der Kunde nach dem konkreten Vertrag berechtigterweise angewiesen ist.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung dieser wesentlichen Pflichten ist der Ersatz gegenüber Unternehmern der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss objektiv vorhersehbaren, für die vereinbarte Nutzung typischen Schaden begrenzt. Berücksichtigt werden dabei auch ein dem Anbieter mitgeteilter besonderer Verwendungszweck und erkennbare Produktionsrisiken. Weder der Lizenzpreis noch ein Vielfaches davon bildet automatisch die Haftungsobergrenze. Gewinnausfall, Betriebsunterbrechung oder Wiederherstellungskosten werden nicht allein wegen ihrer Bezeichnung als mittelbare Schäden oder Folgeschäden ausgeschlossen.

12.4 Ausnahmen. Die Einschränkungen in Punkt 12.3 gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder soweit zwingendes Recht eine uneingeschränkte Haftung verlangt, insbesondere das Produkthaftungsrecht und Art. 82 DSGVO. Das gilt auch für das Verhalten von Personen, für die der Anbieter gesetzlich einzustehen hat.

12.5 Daten und Schadensminderung. Eine fehlende eigene Sicherung des Kunden führt nicht zu einem pauschalen Ausschluss der Haftung für Datenverlust. Berücksichtigt wird nur ein nach den gesetzlichen Regeln festgestellter Beitrag des Kunden zum konkreten Schaden. Dafür sind insbesondere die tatsächlich verfügbaren und vollständigen Exportmöglichkeiten sowie die vereinbarten Sicherungspflichten des Anbieters maßgeblich.

13. Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen dieser AGB für einen bestehenden Vertrag bedürfen einer Vereinbarung mit dem Kunden. Der Anbieter übermittelt vorgeschlagene Änderungen mit ihrem vorgesehenen Beginn und ermöglicht die Speicherung des vollständigen Textes. Schweigen, bloße weitere Nutzung oder das Ausbleiben eines Widerspruchs gelten nicht als Zustimmung. Ohne Einigung gelten die bisher vereinbarten Bedingungen fort.

Für neue Verträge können andere Bedingungen und Preise angeboten werden. Gesetzlich zulässige Änderungen der digitalen Leistung nach Punkt 11 und Änderungen von Unterauftragsverarbeitern im Verfahren nach Punkt 7 des AVV richten sich nach den dortigen Regeln. Die Ablehnung neuer AGB begründet für sich allein kein Recht des Anbieters, eine bereits bezahlte Festlaufzeit vorzeitig zu beenden.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Vorbehalt zugunsten von Verbrauchern: Für Verbraucher bleiben trotz der Wahl österreichischen Rechts die zwingenden Schutzvorschriften maßgeblich, die nach dem anwendbaren internationalen Privatrecht nicht abbedungen werden können. Das betrifft insbesondere den Schutz nach Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich gegenüber Verbrauchern nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen; ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand wird nicht vereinbart.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit eine solche Vereinbarung wirksam getroffen werden kann, die ausschließliche Zuständigkeit des für 6532 Ladis sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Das ist je nach sachlicher Zuständigkeit das Bezirksgericht Landeck oder das Landesgericht Innsbruck.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Gegenüber Verbrauchern gilt in einem solchen Fall die gesetzliche Regelung.

Fragen zu diesen Angaben? Schreib an office@fabianschirgi.com.

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